Vorsorgevollmacht – Selbstbestimmung für alle Erwachsenen
Wer durch Alter, Unfall oder Krankheit seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, benötigt eine oder mehrere Personen, die für ihn Entscheidungen treffen. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wer dann für Sie handeln und entscheiden darf.
Was wir für Sie tun können
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Mit einer Vorsorgevollmacht legen Sie schon heute fest, welche Vertrauensperson im Ernstfall wichtige Entscheidungen für Sie treffen darf. Das wird relevant, wenn Sie beispielsweise durch Krankheit, einen Unfall oder durch altersbedingte Einschränkungen Ihre Angelegenheiten nicht mehr vollständig selbst regeln können.
Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht Ihnen ein hohes Maß an Selbstbestimmung:
Sie entscheiden, wer Sie im Bedarfsfall vertritt und welche Bereiche die Vollmacht umfasst – etwa Finanzen, Gesundheit und Behördenangelegenheiten.
Durch eine rechtzeitig erstellte Vorsorgevollmacht wird die gerichtliche Bestellung eines rechtlichen Betreuers vermieden.
In welchen Bereichen können Bevollmächtigte entscheiden?
Bevollmächtigte können für Sie Entscheidungen zur allgemeinen Gesundheitsvorsorge treffen, zur Vermögensverwaltung (also beispielsweise Konten führen, Immobilien verkaufen), zu Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten (also z.B., wo Sie leben und gepflegt werden), im Bereich des Post- und Fernmeldeverkehrs (z.B. Ihre Post und E-Mails lesen), oder im Todesfall, wo und wie Sie beerdigt werden sollen. Der Bevollmächtigte vertritt Sie außerdem bei Behörden und Gerichten.
Sie können die Befugnisse des Bevollmächtigten allerdings einschränken oder die Vertretungsrechte auf mehrere Personen verteilen.
Was kann der Bevollmächtigte nicht entscheiden?
Auch wenn ein Bevollmächtigter mit einer Vorsorgevollmacht weitreichende Entscheidungen für Sie treffen darf, gibt es bestimmte Bereiche, in denen er nicht Weiteres handeln kann.
Nicht möglich ist zum Beispiel:
– ein Testament in Ihrem Namen zu errichten
– für Sie zu entscheiden, eine Ehe einzugehen oder aufzulösen
– das Wahlrecht auszuüben
Ihre Zukunft nicht dem Zufall überlassen
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine (oder mehrere) Person(en), die für Sie Entscheidungen in verschiedenen Lebensbereichen treffen können, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Denn für volljährige Menschen kann eine andere Person, auch Angehörige, nicht automatisch entscheiden. Sie können nur dann von einer nahestehenden Person vertreten werden, wenn diese zuvor von Ihnen durch eine Vorsorgevollmacht dazu bevollmächtigt wurde.
Gültigkeit und Dauer
Die Vollmacht gilt ab Übergabe an die bevollmächtigte Person und grundsätzlich über den Tod hinaus. Zur Gewährleistung, dass die Vollmacht im Bedarfsfall vorliegt, empfehlen wir den IGB-Vorsorge-Service vom Institut GenerationenBeratung.
Falls im Bedarfsfall eine Vollmacht nicht vorgelegt werden kann, wird ein Betreuer vom Gericht bestellt. Der Richter bestimmt den Umfang der Betreuung. Diese endet mit dem Tod.
Vergütung und Kosten
Die Aufwendungen der bevollmächtigten Person (vor allem bei Lebensgefährten/innen und mehreren Kindern oder Fremden) sollten in jedem Fall ersetzt werden. Zudem ist es empfehlenswert, dass die bevollmächtige Person eine angemessene Vergütung erhält.
Bei einer Betreuung sind Gerichtskosten und die Vergütung des gerichtlichen Betreuers zu zahlen, falls der Vollmachtgeber nicht mittellos ist.
Hans Fink
Vorsorgeexperte und GenerationenBerater
Die Vorsorgevollmacht ermöglicht es, Personen zu benennen, die Entscheidungen treffen für Situationen, in denen man selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist. Es ist ein rechtliches Instrument, das Sicherheit und Klarheit schafft und dafür sorgt, dass die eigenen Wünsche und Vorstellungen auch dann berücksichtigt werden, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist.
Vor- und Nachteile einer Vorsorgevollmacht
| Vorteile einer Vorsorgevollmacht | Was es zu bedenken gibt |
|---|---|
| Eine Vorsorgevollmacht kann ohne großen Aufwand errichtet werden. | Eine Vorsorgevollmacht sollte nur erstellt werden, wenn Sie dem Bevollmächtigten uneingeschränkt vertrauen. |
| Sie können die Vollmacht jederzeit widerrufen. | Der Bevollmächtigte wird in der Ausübung seiner Vertretungsgewalt nicht kontrolliert. |
| Sie können sich für alle oder nur für ausgewählte Lebensbereiche vertreten lassen – auch von unterschiedlichen Personen. | Bei mehreren Bevollmächtigten kann es zu Konflikten kommen. |
| Wenn Sie mit dem Bevollmächtigten über Ihre Vorstellungen gesprochen haben, kann der Bevollmächtigte besser für Sie entscheiden als eine fremde Person. | Es kann dennoch passieren, dass ein Bevollmächtigter anders entscheidet als vom Vollmachtgeber gewünscht gewesen wäre. |
Die anwaltliche Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Unsere kooperierende Fachanwälte für Erbrecht und Vorsorgevollmachten sind auf Ihre Fragestellungen spezialisiert.
Neben dieser Fachkompetenz bestechen die Anwälte mit einer hohen sozialen Kompetenz. Diese bestätigen Verbraucher und Unternehmer immer wieder.
Zudem halten wir Sie über unsere Juristen zu Neuerungen auf dem Laufenden. Die Anwälte setzen, wenn es notwendig wird, Ihre Patientenverfügung oder Vollmacht durch.
Die Anwaltsrechnung erfolgt über Pauschalen, die wir Ihnen auf Anfrage nennen. Falls eine Beglaubigung in Ihrer Situation sinnvoll ist, teilen wir es Ihnen mit. Dies ist vor allem bei Unternehmen der Fall oder wenn die Befugnisse deutlich über die Regelungen der notwendigen Alltagsentscheidungen hinausgehen.
Das Extra vom Institut GenerationenBeratung
Zur Original-Vollmacht in geöster Form erhalten die Kunden zusätzlich die Kommunikationsvollmacht: Hiermit können Sie die bevollmächtigten Personen leicht informieren und diese „abgespeckte“ Vollmacht zur Schweigepflichtentbindung und Abholung der Post bereits übergeben. Damit ist für Kommunikation unter Vollmachtgeber und Bevollmächtigen gesorgt und kleine Befugnisse erteilt. Das vereinfacht das spätere Handling erheblich.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Vorsorgevollmacht
Wieso sollte ich eine Vorsorgevollmacht erteilen?
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine oder mehrere Personen damit betrauen, für Sie Entscheidungen zu treffen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. In diesem Fall muss kein Betreuungsgericht eingeschaltet werden, um Ihnen einen Betreuer zur Seite zu stellen. Insbesondere, wenn der Bevollmächtigte Sie sehr gut kennt oder Sie vorher mit der Person über Ihre Vorstellungen gesprochen haben, ist die Wahrscheinlichkeit so deutlich höher, dass Entscheidungen so getroffen werden, wie Sie es sich wünschen würden.
Was muss ich bei der Erteilung einer Vorsorgevollmacht bedenken?
Der Vollmachtgeber muss volljährig und geschäftsfähig sein. Da die bevollmächtigte Person weitreichende Befugnisse über Entscheidungen für den Vollmachtgeber erhält, ist vor allem Vertrauen wichtig. Denn die Vertretung durch die Vorsorgevollmacht kommt gerade dann zum Tragen, wenn der Vollmachtgeber nicht mehr in der Lage ist, ihre Umsetzung zu überwachen. Wer eine Vertrauensperson hat, sollte nicht zögern und dieser eine Vollmacht zur Vertretung erteilen. Wer dies versäumt, erhält im Bedarfsfall einen vom Gericht kontrollierten Betreuer.
Wie kann die Vertretung durch die bevollmächtigte Person kontrolliert werden?
Grundsätzlich erfolgt bei einer Vollmacht keine Kontrolle der bevollmächtigten Person. Um einer möglichen missbräuchlichen Ausübung der Vertretung vorzubeugen, kann jedoch eine sogenannte Kontrollvollmacht eingerichtet werden. Der Vollmachtgeber bestimmt dabei, dass bestimmte Handlungen oder Ausgaben ab einer festgelegten Höhe einer benannten Person gemeldet werden müssen. Dadurch lässt sich eine vom Gericht angeordnete Kontrollbetreuung vermeiden. Zusätzlich kann festgelegt werden, dass bei bestimmten Geschäften nur mehrere Personen gemeinsam handeln dürfen.
Bei einer gerichtlich angeordneten Betreuung hingegen erfolgt die Kontrolle durch das zuständige Betreuungsgericht, und zwar unabhängig davon, ob der Betreuer ein Angehöriger ist.
Was passiert, wenn ich keine Vorsorgevollmacht habe?
Haben Sie nicht in einer Vorsorgevollmacht eine Person bestimmt, wird vom Betreuungsgericht ein beruflicher oder ehrenamtlicher Betreuer bestimmt. Ehepartner, erwachsene Kinder oder Lebenspartner können (abgesehen von einem zeitlich begrenzten Notvertretungsrecht für Eheleute) ohne Bevollmächtigung nicht automatisch für Sie entscheiden!
Ich habe niemanden, dem ich eine Vorsorgevollmacht erteilen möchte. Was kann ich stattdessen tun?
In diesem Fall können Sie eine Betreuungsverfügung ausstellen. Dort legen Sie keine Person endgültig fest, können aber aufschreiben, wen Sie sich als Betreuer vorstellen könnten und wen Sie überhaupt nicht möchten sowie Einzelheiten zur Führung der Betreuung. Eine andere Möglichkeit ist, eine Vorsorgevollmacht auszustellen, aber zusätzlich eine weitere Person zu bestimmen, die kontrolliert, dass vom Bevollmächtigten kein Missbrauch stattfindet. Eine solche Person könnte auch ein Anwalt sein.
Wenn Sie weitere Fragen haben oder eine persönliche Beratung wünschen, zögern Sie nicht, sich an Ihren Berater zu wenden oder uns zu kontaktieren.
Wir helfen Ihnen gerne weiter!






