Vorsorgevollmacht – Selbstbestimmung für alle Erwachsenen
Wer durch Alter, Unfall oder Krankheit seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, benötigt eine oder mehrere Personen, die für ihn Entscheidungen treffen. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wer dann für Sie handeln und entscheiden darf.
Was wir für Sie tun können
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie im Voraus eine Vertrauensperson bevollmächtigen, im Bedarfsfall wichtige Entscheidungen für Sie zu treffen und an Ihrer Stelle zu handeln. Der tritt ein, wenn Sie beispielsweise aufgrund von Krankheit, eines Unfalls oder altersbedingtem Nachlassen der geistigen Kräfte nicht mehr oder nicht mehr vollumfänglich in der Lage sind, Ihre rechtlichen Angelegenheiten allein zu regeln.
Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht ein hohes Maß an Selbstbestimmung, da Sie nicht nur die bevollmächtigte Person, sondern auch den Umfang der erteilten Vollmacht selbst bestimmen können. Auf diese Weise kann die gerichtliche Bestellung eines rechtlichen Betreuers vermieden werden.
In welchen Bereichen können Bevollmächtigte entscheiden?
Bevollmächtigte können für Sie Entscheidungen zur allgemeinen Gesundheitsvorsorge treffen, zur Vermögensverwaltung (also beispielsweise Konten führen, Immobilien verkaufen), zu Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten (also z.B., wo Sie leben und gepflegt werden), im Bereich des Post- und Fernmeldeverkehrs (z.B. Ihre Post und E-Mails lesen), oder im Todesfall, wo und wie Sie beerdigt werden sollen. Der Bevollmächtigte vertritt Sie außerdem bei Behörden und Gerichten.
Sie können die Befugnisse des Bevollmächtigten allerdings einschränken oder die Vertretungsrechte auf mehrere Personen verteilen.
Was kann der Bevollmächtigte nicht entscheiden?
Der Bevollmächtigte verfügt über weitreichende Rechte, für Sie zu entscheiden. Dennoch gibt es einige Dinge, die er nicht in Ihrem Namen tun kann. Dazu gehört etwa, ein Testament für Sie zu schreiben, für Sie zu entscheiden, zu heiraten, allein über gefährliche Operationen oder freiheitsentziehende Maßnahmen zu entscheiden.
In diesen Fällen muss der Bevollmächtigte eine Genehmigung vom Betreuungsgericht einholen.
Ihre Zukunft nicht dem Zufall überlassen
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine (oder mehrere) Person(en), die für Sie Entscheidungen in verschiedenen Lebensbereichen treffen können, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Denn für volljährige Menschen kann eine andere Person, auch Angehörige, nicht automatisch entscheiden. Sie können nur dann von einer nahestehenden Person vertreten werden, wenn diese zuvor von Ihnen durch eine Vorsorgevollmacht dazu bevollmächtigt wurde.
Gültigkeit und Dauer
Die Vollmacht gilt ab Übergabe an die bevollmächtigte Person grundsätzlich über den Tod hinaus. Zur Gewährleistung, dass die Vollmacht im Bedarfsfall vorliegt, empfehlen wir die professionelle Verwahrung im Institut GenerationenBeratung.
Im Bedarfsfall wird der gerichtliche Betreuer vom Gericht bestellt. Der Richter bestimmt den Umfang der Betreuung. Diese endet mit dem Tod.
Vergütung und Kosten
Die Aufwendungen der bevollmächtigten Person (vor allem bei Lebensgefährten/innen und mehreren Kindern oder Fremden) sollten in jedem Fall ersetzt werden. Zudem ist in den genannten Fällen zu einer Vergütung, die bei Fremden entstehen würde, zu raten. Bei der Betreuung sind Gerichtskosten und die Vergütung des gerichtlichen Betreuers zu zahlen, falls der Vollmachtgeber nicht mittellos ist.
Hans Fink
Vorsorgeexperte und GenerationenBerater
Die Vorsorgevollmacht ermöglicht es, im Voraus Entscheidungen für Zeiten zu treffen, in denen man selbst nicht mehr entscheidungsfähig sein könnte. Es ist ein rechtliches Instrument, das Sicherheit und Klarheit in ungewissen Situationen schafft, und sorgt dafür, dass die eigenen Wünsche und Vorstellungen auch dann berücksichtigt werden, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist.
Vor- und Nachteile einer Vorsorgevollmacht
Vorteile einer Vorsorgevollmacht | Was es zu bedenken gibt |
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Eine Vorsorgevollmacht kann in der Regel ohne großen Aufwand erstellt werden. | Eine Vorsorgevollmacht sollte nur erstellt werden, wenn Sie dem Bevollmächtigten uneingeschränkt vertrauen. |
Sie können die Vollmacht jederzeit widerrufen. | Der Bevollmächtigte wird in der Ausübung seiner Vertretungsgewalt nicht kontrolliert. |
Sie können alle oder nur ausgewählte Lebensbereiche abgeben, auch an unterschiedliche Personen | Bei mehreren Bevollmächtigten kann es zu Konflikten kommen. |
Wenn Sie mit dem Bevollmächtigten über Ihre Vorstellungen gesprochen haben, kann der Bevollmächtigte besser für Sie entscheiden als eine fremde Person. | Es kann dennoch passieren, dass ein Bevollmächtigter anders entscheidet als vom Vollmachtgeber gewünscht gewesen wäre. |
Die anwaltliche Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Unser kooperierender Fachanwalt für Erbrecht und Vorsorgevollmachten ist auf Ihre Fragestellungen spezialisiert. Das Magazin WirtschaftsWoche hat ihn bereits dreimal in Folge als einen der besten Anwälte Deutschlands für Erbrecht nominiert und das Handelsblatt bestätigt seine Kompetenz im Steuerrecht.
Neben seiner Fachkompetenz besticht er durch eine hohe soziale Kompetenz, über die wir nach seinen Beratungsgesprächen zum Testament immer wieder positives Feedback erhalten.
Zudem hält er Sie über unseren Aktualisierungsservice zu Neuerungen auf dem Laufenden und setzt, wenn es notwendig wird, Ihre Patientenverfügung oder Vollmacht durch.
Seine Rechnung erfolgt über Pauschalen, die wir Ihnen auf Anfrage nennen. Falls eine Beglaubigung in Ihrer Situation sinnvoll ist, teilt er es Ihnen mit. Dies ist vor allem bei Unternehmen der Fall oder wenn die Befugnisse deutlich über die Regelungen der notwendigen Alltagsentscheidungen hinausgehen sollen.
Das Extra vom Institut GenerationenBeratung
Zur Original-Vollmacht in geöster Form erhalten die Kunden zusätzlich die Kommunikationsvollmacht: Hiermit können Sie die bevollmächtigten Personen leicht informieren und diese „abgespeckte“ Vollmacht zur Schweigepflichtentbindung und Abholung der Post bereits übergeben. Damit ist für Kommunikation unter Vollmachtgeber und Bevollmächtigen gesorgt und kleine Befugnisse erteilt. Das vereinfacht das spätere Handling erheblich.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Vorsorgevollmacht
Wieso sollte ich eine Vorsorgevollmacht erteilen?
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine oder mehrere Personen damit betrauen, für Sie Entscheidungen zu treffen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. In diesem Fall muss kein Betreuungsgericht eingeschaltet werden, um Ihnen einen Betreuer zur Seite zu stellen. Insbesondere, wenn der Bevollmächtigte Sie sehr gut kennt oder Sie vorher mit der Person über Ihre Vorstellungen gesprochen haben, ist die Wahrscheinlichkeit so deutlich höher, dass Entscheidungen so getroffen werden, wie Sie es sich wünschen würden.
Was muss ich bei der Erteilung einer Vorsorgevollmacht bedenken?
Der Vollmachtgeber muss volljährig und geschäftsfähig sein. Da die bevollmächtigte Person weitreichende Befugnisse über Entscheidungen für den Vollmachtgeber erhält, ist vor allem Vertrauen wichtig. Denn die Vertretung durch die Vorsorgevollmacht kommt gerade dann zum Tragen, wenn der Vollmachtgeber nicht mehr in der Lage ist, ihre Umsetzung zu überwachen. Deswegen sollte man sich vor der Entscheidung, eine Vorsorgevollmacht zu erteilen, ausreichend Bedenkzeit lassen.
Wie kann die Vertretung durch die bevollmächtigte Person kontrolliert werden?
Regulär erfolgt bei einer Vollmacht keine Kontrolle der bevollmächtigten Person. Eine mögliche Maßnahme, um missbräuchliche Ausübung der Vertretung zu verhindern, könnte etwa die Bevollmächtigung mehrerer Personen für verschiedene Aufgaben sein. Weiterhin können bestimmten Rechtsgeschäfte mit der Vorsorgevollmacht auch untersagt oder festgelegt werden, dass diese nur durch mehrere bevollmächtigte Personen gemeinsam vorgenommen werden können.
Bei Betreuung erfolgt die Kontrolle durch das zuständige Betreuungsgericht – auch, wenn es sich um Angehörige des Betreuten handelt.
Was passiert, wenn ich keine Vorsorgevollmacht habe?
Haben Sie nicht in einer Vorsorgevollmacht eine Person bestimmt, wird vom Betreuungsgericht ein beruflicher oder ehrenamtlicher Betreuer bestimmt. Ehepartner, erwachsene Kinder oder Lebenspartner können (abgesehen von einem zeitlich begrenzten Notvertretungsrecht für Eheleute) ohne Bevollmächtigung nicht automatisch für Sie entscheiden!
Ich habe niemanden, dem ich eine Vorsorgevollmacht erteilen möchte. Was kann ich stattdessen tun?
In diesem Fall können Sie eine Betreuungsverfügung ausstellen. Dort legen Sie keine Person endgültig fest, können aber aufschreiben, wen Sie sich als Betreuer vorstellen könnten und wen Sie überhaupt nicht möchten sowie Einzelheiten zur Führung der Betreuung. Eine andere Möglichkeit ist, eine Vorsorgevollmacht auszustellen, aber zusätzlich eine weitere Person zu bestimmen, die kontrolliert, dass vom Bevollmächtigten kein Missbrauch stattfindet. Eine solche Person könnte auch ein Anwalt sein.
Wenn Sie weitere Fragen haben oder eine persönliche Beratung wünschen, zögern Sie nicht, sich an Ihren Berater zu wenden oder uns zu kontaktieren.
Wir helfen Ihnen gerne weiter!