Wer Geldgeschenke vornimmt, macht dies meist in bar oder bei größeren Beträgen per Überweisung. Dabei geht es oftmals um größere Summen.
Bedacht werden Kinder zum Start ins Erwachsenenleben, zum Hausbau, bei Heirat oder schlicht aus Gründen der Steuerersparnis. Damit kann es sich schnell um Summen im sechsstelligen Bereich handeln. An einen Schenkungsvertrag denken dies wenigsten dabei.
Warum eine Schenkung ohne Schenkungsvertrag zur Tragödie werden kann, erfahren Sie im nachfolgenden Alltagsbeispiel:
Kürzlich meldet sich Sven S., ein ausgebildeter GenerationenBerater IHK, und erzählt folgende Begebenheit seines Kunden:
Der alte Thomas M. kommt sehr aufgelöst zu ihm ins Büro geplatzt. Er hatte einen Bescheid vom Finanzamt dabei. Sven wusste, dass vor ein paar Monate bei einem tragischen Unfall seine einzige, unverheiratete Tochter gestorben ist. Das hat Herrn M. sehr mitgenommen. Der Berater Sven berät Herrn M. seit einigen Jahren, nachdem sein Vorgänger in den wohlverdienten Ruhestand ging.
Was war bloß los? Und schon fängt Thomas M. das Reden an: „Hier ist der Bescheid über eine zu zahlende Erbschaftsteuer! Nicht genug, dass mein einziges Kind Judith bei dem Verkehrsunfall tödlich verunglückte, jetzt soll ich noch Steuern auf mein Geschenk von 400.000 Euro zahlen! Dein Vorgänger hat mir dazu geraten! Es sagte: Du hast so viel Vermögen und nur ein Kind. Da ist es besser, wenn du lebzeitig schon mal den Freibetrag nutzt. In zehn Jahren kannst du das wiederholen. Es ist ganz einfach: Überweise ihr einfach den Betrag und ihr profitiert davon, dass keine Schenkungssteuer anfällt. Das leuchtet Herrn M. ein, und er machte auch gleich die Anzeige an das Finanzamt über die Höhe der Schenkung.
Seine Tochter war kinderlos, unverheiratet und hat kein Testament errichtet. Die Mutter war schon vor Jahren verstorben und Geschwister gibt es auch nicht. Aufgrund der gesetzlichen Erbfolge ist der Vater nun Alleinerbe. Mehr als 400.000 Euro geerbt. Doch der Freibetrag, wenn Eltern von Kindern erben, liegt bei 100.000 Euro. Auf die Schenkung von 400.000 Euro bezogen, muss er also 300.000 Euro zu 11 % versteuern und weil die Tochter noch mehr zu vererben hatte, sind es 15 % Steuern auf alles, was 100.000 Euro übersteigt.
Herr M. zahlt also 15 % Erbschaftsteuern auf 300.000 Euro, das heißt 45.000 Euro – auf seine Schenkung!
Herr M. ist sich im Klaren darüber, dass, wenn seine Tochter verheiratet gewesen wäre, er nur 25 % der Schenkung zurückerhalten hätte. Damit wären sogar 300.000 Euro verloren gewesen.
Ein Schenkungsvertrag regelt die Wechselfälle des Lebens und baut Konflikten vor.
Folgende Situationen werden im Schenkungsvertrag geregelt und Sie erfahren, was geschehen kann, wenn dies versäumt wurde:
- Vorversterben des Beschenkten vor dem Schenker
Das Vermögen geht laut Erbfolge des Beschenkten evtl. an die Familie des Ehepartners des Kindes.
Falls es aufgrund Erbfolge oder Testament zurück an den Schenker i.d.R. Eltern geht, ist der Steuerfreibetrag nur bei 100.000 Euro. Bei höheren Beträgen wird Erbschaftsteuer fällig. - Insolvenz des Beschenkten
Die Schenkung wird nicht separiert, sondern ist Teil der Abwicklung. - Scheidung des Beschenkten
Der Wertzuwachs fließt in die Scheidungsmasse ein. - Drogen- oder Alkoholsucht des Beschenkten oder
Mitgliedschaft in einer Sekte oder ähnlichem
Keine Rückforderung möglich
- gesetzliche Betreuung des Beschenkten
Das Betreuungsgericht entscheidet über die Verwendung.
- Tod des Schenkers
Wenn dieser mehrere Kinder hat, sieht das Gesetz eine Ausgleich- oder Anrechnungspflicht der Schenkung beim Beschenkten vor. Ein Testament, das die Gleichberechtigung der Kinder vorsieht, bringt Konflikte mit sich, wenn zuvor kein Schenkungsvertrag errichtet wurde. - Keine Meldung der Schenkung an das Finanzamt
Es gibt Finanzämter, die die 10 Jahres-Frist erst ab dem Tag der Anzeige an das Finanzamt berücksichtigen.
Unser bewährter Tipp:
Sprechen Sie diese Punkte in der sorgfältigen Beratungen. Mithilfe der IGB-Vorsorge Plattform erstellen Fachanwälte juristisch einwandfreie Schenkungsverträge, die von Schenker und Beschenkten unterzeichnet werden und überreichen das Formular zur Anzeige der Schenkung an das Finanzamt. So wird nichts vergessen und Ihr Kunde ist vor den Wechselfällen des Lebens finanziell geschützt.