
Viele Menschen möchten mit ihrem Vermögen mehr hinterlassen als nur materielle Werte. Sie möchten Verantwortung übernehmen, gesellschaftlich etwas bewirken oder ihr Lebenswerk sinnvoll weitergeben. Besonders in der Generation der Babyboomer stellt sich zunehmend die Frage, wie Vermögen langfristig und nachhaltig eingesetzt werden kann.
Eine Stiftung kann hierfür ein wirkungsvolles Instrument sein. Neben der klassischen Spende gibt es verschiedene Möglichkeiten, Vermögen dauerhaft für einen bestimmten Zweck einzusetzen oder innerhalb der Familie zu strukturieren.
Rechtsanwältin Annabel Graß ist auf Nachfolgegestaltung in all ihren Facetten spezialisiert. Neben der Gestaltung von Testamenten verfügt sie über besondere Expertise im Bereich Stiftungen. Dabei geht es nicht nur um Vermögen, sondern auch um Werte, Verantwortung und das bewusste Hinterlassen von Spuren.
Sie hält regelmäßig Vorträge zu diesem Thema und begleitet sowohl Privatpersonen als auch Unternehmer bei der Errichtung von Stiftungen. Dies kann zu Lebzeiten erfolgen oder als Gestaltungselement im Testament.
Für viele Menschen wirkt das Thema Stiftung zunächst komplex. Gleichzeitig zeigt sich, dass sich gerade die Generation der Babyboomer zunehmend mit diesen Fragen beschäftigt. Besonders Menschen ohne eigene Kinder stellen sich häufig die Frage, wie sie ihr Lebenswerk sinnvoll weitergeben und dauerhaft Gutes bewirken können.
Im Interview gibt Rechtsanwältin Annabel Graß einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten, Vermögen langfristig und wirkungsvoll einzusetzen.
Interview mit Rechtsanwältin Annabel Graß
Spenden
Welche Vorteile bietet die klassische Spende? Für wen ist sie geeignet?
Neben der Förderung gemeinnütziger Zwecke und dem damit verbundenen positiven gesellschaftlichen Beitrag bieten Spenden auch erhebliche finanzielle Vorteile. So besteht die Möglichkeit, bis zu 42 % der Spende über die Einkommensteuer zurückzuerhalten. Dieser steuerliche Vorteil gilt bis zu einem Höchstbetrag von 20 % des Gesamtbetrags der jährlichen Einkünfte. Es ist jedoch wichtig, bei Spenden an Organisationen außerhalb der EU bzw. des EWR darauf zu achten, dass die Satzungsmäßigkeit gemäß deutschem Gemeinnützigkeitsrecht nachgewiesen wird, um steuerliche Vorteile zu gewährleisten.
Die umfassende Regulierung gemeinnütziger Organisationen sorgt zudem für ein hohes Maß an Sicherheit, da diese verpflichtet sind, ihre Mittel transparent zu verwalten und regelmäßig Bericht zu erstatten.
Da Spenden in der Regel einmalig und nicht langfristig bindend sind, bieten sie eine hohe Flexibilität und ermöglichen eine unkomplizierte Unterstützung.
Zustiften
Was bedeutet Zustiften konkret? Welche Unterschiede bestehen zur einmaligen Spende?
Eine Zustiftung bezeichnet die Einbringung eines Betrags in das Grundkapital einer bestehenden Stiftung, wodurch das Vermögen der Stiftung langfristig gestärkt wird. Das eingebrachte Kapital bleibt dauerhaft erhalten, während lediglich die daraus erwirtschafteten Erträge für die Verwirklichung der Stiftungszwecke eingesetzt werden. Im Gegensatz dazu wird eine Spende unmittelbar für konkrete Projekte oder Maßnahmen verwendet und stellt somit eine kurzfristige Unterstützung dar. Zustiftungen tragen zur finanziellen Stabilität einer Stiftung bei und fördern deren Arbeit nachhaltig. Spenden hingegen ermöglichen eine unmittelbare Wirkung, da die Mittel direkt in laufende Projekte einfließen.
Zustiftungen können bis zu einem Betrag von 1 Million Euro, bei Ehepaaren bis zu 2 Millionen Euro, innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren steuerlich berücksichtigt werden. Dies erfolgt zusätzlich zu der bereits erwähnten steuerlichen Berücksichtigung von Spenden.
Eigene Stiftung gründen
Für wen ist die Gründung einer eigenen Stiftung sinnvoll? Welche Mindestgröße sollte das Vermögen haben, damit der Zweck nachhaltig erfüllt werden kann?
Die Gründung einer eigenen rechtsfähigen Stiftung ist insbesondere dann empfehlenswert, wenn ein bestimmter Zweck, sei es gemeinnützig, mildtätig oder privat, langfristig unterstützt werden soll. Dieses Modell eignet sich sowohl für Privatpersonen, die ihr Vermögen nachhaltig einsetzen möchten, als auch für Unternehmen, die gesellschaftliche Verantwortung übernehmen wollen, sowie für Familien, die ein bleibendes Vermächtnis schaffen möchten.
Bei klassischen Ertragsstiftungen bleibt das Stiftungsvermögen erhalten. Lediglich die Erträge aus dem Grundstockvermögen werden zur Verwirklichung des Stiftungszwecks verwendet.
Für das Mindestvermögen einer Stiftung gibt es keine gesetzlich festgelegte Grenze. In der Praxis verlangen Stiftungsbehörden jedoch in der Regel ein Grundstockvermögen von mindestens 100.000 Euro, um die dauerhafte Erfüllung des Stiftungszwecks sicherzustellen. Ein Vermögen ab etwa 1.000.000 Euro wird als vorteilhaft angesehen, da kleinere Vermögen in der Regel nicht genügend Erträge erzielen, um den Stiftungszweck nachhaltig zu erfüllen.
Für kleinere Vermögenswerte bietet sich die Errichtung einer Treuhandstiftung an. Eine solche besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie stellt daher in der Regel eine geeignete Lösung für Stifter dar, die ihr Vermögen langfristig einem bestimmten Zweck widmen möchten, ohne eine Satzungsstruktur schaffen zu müssen, die eine Selbstverwaltung wie bei einer rechtsfähigen Stiftung erfordert.
Familienstiftung
Wann ist eine Familienstiftung ein geeignetes Instrument? Welche Ziele lassen sich damit verfolgen?
Eine Familienstiftung eignet sich insbesondere für Familien, die über bedeutende Vermögenswerte, bspw. eine hohe Anzahl an Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen, verfügen und diese vor Zersplitterung oder möglichen Erbstreitigkeiten schützen möchten. Statt einer direkten Verteilung des Vermögens an die Erben stehen diese Vermögenswerte im Eigentum der Stiftung, welche das Vermögen im Sinne der Ziele des Stifters verwaltet. In der Satzung sind verbindliche Regelungen zu treffen, wie das Vermögen zur Unterstützung von Familienmitgliedern verwendet wird, beispielsweise durch regelmäßige Zuwendungen oder zur Finanzierung bestimmter Zwecke bspw. Bildung.
Ein weiterer Vorteil einer Familienstiftung besteht darin, dass das Vermögen vor Gläubigerzugriff geschützt wird. Zudem können familiäre Konflikte aufgrund klarer Regelungen in der Stiftungssatzung vermieden werden.
Jedoch ist zu beachten, dass eine Familienstiftung mit Kosten und einem nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand verbunden ist, weshalb sie in der Regel nur bei erheblichen Vermögen in Betracht gezogen werden sollte.
Im Gegensatz zu gemeinnützigen Stiftungen genießen reine Familienstiftungen keine Steuerbefreiung. Sie unterliegen der regulären Körperschaftssteuer und darüber hinaus ist alle 30 Jahre eine sogenannte Erbersatzsteuer zu entrichten.
Eine gute Alternative zur Familienstiftung kann eine vermögensverwaltende Familiengesellschaft sein. Auch sie dient dem Erhalt von Familienvermögen, unterscheiden sich jedoch grundlegend in ihrer Struktur. Die vermögensverwaltende Familiengesellschaft bietet den Gesellschaftern die Möglichkeit, aktiv an Entscheidungen bezüglich des Vermögens mitzuwirken und zeichnet sich durch eine erhöhte Flexibilität aufgrund der fehlenden dauerhaften Bindung aus. Gleichzeitig besteht jedoch ein höheres Risiko der Zersplitterung des Vermögens.
Zeitpunkt zum Stiften
Dies kann sowohl lebzeitig als auch von Todes wegen sein. Wie sind Ihre Erfahrungen hierzu?
Beide Varianten bieten unterschiedliche Vorteile.
Die Errichtung einer Stiftung zu Lebzeiten bietet die Möglichkeit, aktiv an der Ausgestaltung und Umsetzung des Stiftungszwecks mitzuwirken. Der Stifter kann eine Position im Vorstand übernehmen und dadurch die Entwicklung der Stiftung sowie die Schaffung ihrer Strukturen maßgeblich beeinflussen. Zu beachten ist jedoch, dass das eingebrachte Vermögen dauerhaft auf die Stiftung übertragen wird und eine Rückübertragung an den Stifter ausgeschlossen ist.
Bei der Errichtung von Todes wegen im Rahmen eines Testamentes verbleibt das Vermögen des Stifters bis zum Lebensende bei ihm und kann von ihm genutzt werden, bevor es in die Stiftung eingebracht wird. Dies eignet sich besonders, wenn das Vermögen nicht zu Lebzeiten des Stifters gebunden werden soll.
Ob die Stiftung zu Lebzeiten oder von Todes wegen mittels Testaments errichtet werden soll, ist sehr individuell, wobei es maßgeblich darauf ankommt, zu welchem Zeitpunkt der Stifter das Vermögen in die Stiftung einbringen möchte.
Stiftungszweck
Was ist aus Ihrer Sicht die beste Möglichkeit, um sicherzustellen, dass der gewünschte Stiftungszweck langfristig und verlässlich erfüllt wird?
Eine sorgfältige Planung und strukturierte Vorgehensweise sind in diesem Zusammenhang von zentraler Bedeutung. Der Stiftungszweck ist in der Satzung klar und präzise anzugeben, um mögliche Interpretationsspielräume zu vermeiden. Eine angemessene finanzielle Ausstattung ist unerlässlich, damit die Stiftung ihren Zweck auch nachhaltig erfüllen kann. Darüber hinaus ist es empfehlenswert, sicherzustellen, dass die Stiftung von einem fachlich qualifizierten Vorstand geleitet wird.
Darüber hinaus trägt die Einbindung von qualifizierten Beratern bei der Errichtung einer Stiftung wesentlich dazu bei, potenzielle Risiken und Fehler zu vermeiden.
Überblick
Und wie kann sich ein Verbraucher einen ersten strukturierten Überblick verschaffen, ohne sich von der Komplexität abschrecken zu lassen?
Zu Beginn empfiehlt es sich, die persönlichen Ziele und Prioritäten sorgfältig zu definieren. Dabei sollte auch berücksichtigt werden, welchen langfristigen Zweck die Stiftung erfüllen soll, welches Kapital hierfür zur Verfügung steht und ob die Stiftung zu Lebzeiten oder von Todes wegen errichtet werden soll.
Im weiteren Verlauf ist es ratsam, eine professionelle Beratung durch Generationenberater in Zusammenarbeit mit spezialisierten Rechtsanwälten in Anspruch zu nehmen, um die angestrebten Ziele fachgerecht umzusetzen. Diese Experten gewährleisten zudem eine rechtssichere Realisierung des Vorhabens. Besonders bei der Errichtung einer Stiftung von Todes wegen ist eine Beratung hinsichtlich der testamentarischen Gestaltung unerlässlich.
Fazit
Das Interview mit Annabel Graß zeigt, dass es viele Möglichkeiten gibt, Vermögen langfristig sinnvoll einzusetzen. Ob Spende, Zustiftung oder eigene Stiftung. Entscheidend ist eine klare Zielsetzung sowie eine sorgfältige Planung.
Gerade bei größeren Vermögen oder komplexeren Familienstrukturen kann eine frühzeitige Beratung helfen, passende Lösungen zu entwickeln und rechtliche sowie steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten optimal zu nutzen.




