Vorsorgeratgeber
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3 Tipps für junge Familien – sonst kommt es zum vermeidbaren Desaster

Meist vergessen werden folgende drei Vorkehrungen, die alle jungen Familien benötigen und ganz leicht zu erhalten sind, beispielsweise über IGB-Vorsorge. Dabei beschäftigen sich Familien schon immer damit. Die über Jahrhunderte gewählte Lösung sind die Paten (innerhalb der Kirche). Diese sollen dem Kind beistehen, es im Notfall aufziehen und das Vermögen verwalten, bis das Kind es selbst kann.

1. Vorkehrung: Sorgerechtsvollmacht

Es ist notwendig, für den Fall, dass man zeitweise oder dauerhaft erkrankt ist, eine Sorgerechtsvollmacht einer Vertrauensperson zu erteilen. Diese kann separat oder innerhalb der Vorsorgevollmacht errichtet werden. Da sich dies an Vertrauen aber auch an Werten orientiert, kommt es immer wieder vor, dass  Eltern die Person  verändern.
Wer dies allerdings versäumt, muss damit rechnen, dass im Akutfall das Familiengericht eingeschaltet wird, das den Vormund bestimmt. Das kann das Gericht selbst sein. Der Vormund bestimmt den Aufenthaltsort des Kindes.

2. Vorkehrung: Sorgerechtsverfügung

Für den Todesfall der gesetzlichen Vertreter gibt es die Sorgerechtsverfügung innerhalb des Testamentes. Hier wird vorgeschlagen, bei wem das Kind aufwachsen soll. Jetzt geht es um die gleichen Ansichten zur Erziehung des Kindes und um Werte. Es geht aber auch um geeignete Personen, die dies aufgrund ihrer Lebensumstände gewährleisten können.
In diesem Zusammenhang können Paare im Testament dafür sorgen, dass es nicht zu ungewollten Abhängigkeiten des hinterbliebenen Partners aufgrund von Erbengemeinschaften und der Mitwirkung des Jugendamtes kommt.

3. Vorkehrung: Testamentsvollstreckung

Eltern wissen, dass der künftige Lebensstandard und die Ausbildung der Kinder vom Vermögen abhängen. Solange man verdient und alles „unauffällig“ verläuft, besteht selten Gefahr. Fürsorgliche Eltern schützen das Kind mit Risikoversicherungen, vermögende Eltern haben eine Immobilie oder schon mehrere und die meisten Guthabenkonten bei Banken. All dies würde im Ernstfall zum Erbe für das Kind. Bei Minderjährigen schaltet sich automatisch das Jugendamt ein. Der Staat will damit den Minderjährigen schützen. So bestimmen plötzlich fremde Personen über das Vermögen und deren Anlage und Verwaltung, das die Eltern erschaffen haben.

Die sinnvolle Lösung ist, im Testament einen Testamentsvollstrecker zu benennen, der das Vermögen nach den Vorgaben der Eltern verwaltet, bis das Kind volljährig ist oder ein im Testament bestimmtes Alter erreicht hat. Zudem können weitere Bedingungen an das Kind geknüpft werden, das einen bestimmten Lebensstil vermuten lässt.

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