Vorsorgeratgeber

Haustiere im Pflegefall: Die Bedeutung von Haustierverfügungen

In deutschen Haushalten leben etwa 34 Millionen Haustiere. Das sind die beliebtesten tierischen Begleiter in deutschen Haushalten laut dem Zentralverband der Zoologischen Fachbetriebe.Gerade für Senioren sind Hund, Katze oder Vogel oft wichtige Bezugspunkte und wie Familienmitglieder. Besonders im Alter vermissen viele Menschen das Gefühl, gebraucht zu werden, und neigen dazu, sich aus dem aktiven Leben zurückzuziehen. Tierische Mitbewohner können dann dazu beitragen, Passivität entgegenzuwirken. Kein Wunder, dass gerade die ältere Generation besonders häufig Heimtiere hält. Mehr als jeder Vierte Heimtierhalter ist aus der Altersgruppe 60+.

 

Wer ein Haustier versorgt und liebt, möchte sich im Pflegefall keinesfalls von ihm trennen oder es dann zumindest bestmöglich versorgt wissen. Mit einer Haustierverfügung lassen sich Regelungen treffen, wie es mit dem treuen Begleiter weitergeht, wenn man selbst die Versorgung nicht mehr übernehmen kann. Für zuhause kann man sich dafür Unterstützung organisieren, die etwa Gassi gehen oder Fütterung übernimmt. Doch bei einem Pflegeheim wird dieses Anliegen meist teuer. Das gilt es zu bedenken, wenn die zukünftigen Kosten einer altersgerechten Wohnsituation kalkuliert werden. Bedenken Sie dabei, wie positiv sich ein Haustier auswirken kann. Gerade, wenn aus gesundheitlichen Gründen der Umzug in ein Pflegeheim notwendig wird, nehmen Pflegebedürftige dann einen wesentlichen Bestandteil ihres alten Lebens mit in das neue. Die positive Wirkung von Haustieren ist wissenschaftlich belegt. Das haben mittlerweile viele Pflegeeinrichtungen erkannt und schließen Tierhaltung nicht grundsätzlich aus oder bieten sogar tiergestützte Therapien, etwa in der Demenzbehandlung an. 

Wer sein Haustier liebt, sollte es unbedingt bei der Pflegplanung berücksichtigen. 

Viele Einrichtungen haben jedoch berechtigte Vorbehalte. Tiere machen Arbeit und müssen artgerecht gehalten werden. Dabei gilt es zu berücksichtigen, ob eine Pflegekraft oder andere Bewohner gegen Tierhaare allergisch sind. Heime, in denen Tierhaltung gut funktioniert, haben meistens Tierbeauftragte. Hier wird daran gedacht, was mit dem Tier geschehen soll, wenn der Heimbewohner stirbt. Oft wird dann an Familienmitglieder, andere Heimbewohner oder als letzte Möglichkeit an das örtliche Tierheim vermittelt.