Vorsorgeratgeber

Interview mit Anwalt Martin Puchert  

Beim Nachlass führt kaum ein Weg am Anwalt vorbei – entweder sorgt ein juristisch einwandfreies Testament für klare Verhältnisse oder Streit unter den Erben ist vorprogrammiert.  Rechtsanwalt Martin Puchert zeigt, worauf es beim Testament wirklich ankommt und welche Folgen gefährliches Halbwissen für Verbraucher haben kann. Als erfahrener Anwalt, der regelmäßig Erben vor Gericht vertritt, kennt er die entscheidenden Bausteine eines Testaments. Er erklärt, wie sich Streit vermeiden, Steuern sparen und dennoch Flexibilität bewahren lässt.  


 
IGB: Herr Puchert, Sie kennen aus Ihrem Alltag beide Seiten: die Erblasser und die Erben. Können Sie uns sagen, was häufige Gründe dafür sind, dass Erben Sie um Unterstützung bitten.
 
RA Puchert: Die meisten Probleme beginnen damit, dass die Betroffenen häufig keine oder nur eine rudimentäre Kenntnis über ihre Rechte und vor allem auch Pflichten als Erben bzw. Teil einer Erbengemeinschaft haben. Überforderung, aber auch das Überdehnen vermeintlicher Rechte kommen dabei gleichsam häufig vor. In der Praxis begegnen mir besonders häufig Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Berliner Testament entstehen. Denn viele vergessen, dass das Berliner Testament zwei erhebliche Risiken birgt: Potenzielle Pflichtteilsansprüche, die sich der überlebende Ehegatte ausgesetzt sieht und eine Erbengemeinschaft im zweiten Erbgang, die oft aus bereits zerstrittenen Geschwistern besteht. Daneben gilt es auch immer steuerliche Themen zu bedenken, die bereits im Vorfeld bei der Testamentserstellung betrachtet werden müssen. Im Erbfall ist hier aufgrund der Trauer oftmals wenig Raum. Abgesehen davon, ist es auch meist zu spät. Eine undurchdachte Erbfolge vermag jedoch nicht selten Liquiditätsprobleme auszulösen.
 
IGB: Damit haben Sie die Auswirkungen des alten Berliner Testamentes angesprochen, das in vielen Familien seit Generationen aufgesetzt wird. Bei so häufigen Problemen könnte man denken, dass dieses Testament ausgedient hat. Was ist Ihre Meinung?   
 
RA Puchert: Nun, der Vorsorgegedanke und die rechtliche Bindung sind immer noch unschlagbare Werte des Berliner Testamentes. Doch insbesondere durch die inzwischen sehr hohen Werte der Immobilien und wegen des komplizierten Familiensettings ist es erforderlich, dass das Testament mit individuellen Klauseln ausgestattet und optimiert wird. Über geschickte Vermächtnisse lässt sich hier viel erreichen. Nur so lassen sich Streitigkeiten vermeiden und der hinterbliebene Partner bleibt handlungsfähig.
 
IGB: Verbraucher sagen immer wieder: „Bei uns stimmt die gesetzliche Erbfolge, denn es sollen ja unser Kind bzw. unsere Kinder alles bekommen, deshalb benötigen wir kein Testament.“ In welchen konkreten Fällen trifft das zu?
 
RA Puchert: Das ist tatsächlich nur dann sinnvoll, wenn man im Alter keine Immobilie, aber auch kein Geldvermögen mehr besitzt, das über die Ausgaben der Trauerfeier hinausgeht. Selbst bei Konten von Banken und Sparkassen mit relativ kleinen Guthaben muss ein Erbschein vorgelegt werden, wenn es kein eröffnetes Testament gibt. Ein solcher Erbschein kostet und es dauert nicht selten mehrere Monate, bis dieser vom Nachlassgericht ausgestellt wird. Kein Testament ist daher auch keine Lösung. Daneben begegnen mir auch immer wieder Irrtümer, was die vermeintliche gesetzliche Erbfolge bzw. auch die einzelnen Erbquoten angeht. Vielen Mandanten gehen hier in den ersten Beratungen bereits einige Lichter auf, wenn man diese einmal im Detail durchexerziert.
 
 IGB: Nur mit einem wirksamen und individuellen Testament lassen sich unnötige Steuern und Streit vermeiden, und es schafft die Handlungsfähigkeit des Partners. Doch die meisten Deutschen setzen sich erst nach dem 60. Geburtstag damit auseinander. Was ist Ihr Expertentipp?
 
RA Puchert:Die Antwort ist einfach: immer. Das Erbrecht trifft früher oder später jeden von uns, die meisten auch mehrmals im Leben. Dabei kommt es nicht einmal unbedingt darauf an, ob viel Vermögen vorhanden ist. Je früher man sich mit dieser Thematik auseinandersetzt, desto besser kann man seine eigene Lebenssituation und sogar die jeweiligen Lebensabschnitte, in denen man sich befindet, einordnen und etwaige Risiken abschätzen. Erst recht ist eine Beratung noch sinnvoller, wenn Vermögen vorhanden ist, bspw. wenn eine Baufinanzierung und der Kauf einer Immobilie anstehen, nach einer Erbschaft oder Schenkung, als Selbstständiger bzw. Unternehmer, aber daneben vor allem auch in einer Partnerschaft und spätestens dann, wenn das erste Kind zur Welt kommt. Mein Rat geht dahin, bereits in jungen Jahren ein Testament zu errichten. Damit wird der eigene Wille durchgesetzt und die Hinterbliebenen bleiben handlungsfähig. Mit IGB-Vorsorge kann sich jeder ein Testament leisten. Damit wird viel Ärger erspart und auch Kosten eines vermeidbaren Rechtsstreits, die häufig bei keinem oder einem nicht gut durchdachten Testament entstehen. Verglichen zu diesen Kosten sind die Beratungskosten im Vorfeld verschwindend gering.