Mehrwert der IGB für Ihre Testament
Durch die Erfahrungen der letzten 15 Jahre wissen unsere Anwälte und das IGB genau, welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen, um Ihnen das bestmögliche Ergebnis zu liefern.
Stefan Skulesch
Partner bei SKW Schwarz, von der WirtschaftsWoche als Top-Anwalt für Erbrecht ausgezeichnet
Martin Puchert
Rechtsanwalt für Erbrecht und Unternehmensrecht sowie aktiver Testamentsvollstrecker
So einfach geht’s: In 4 Schritten zur Ihrem anwaltlichen Testament
Einfach, sicher, individuell und mit Ihrem Berater*in an der Seite: So gestalten Sie Ihre persönliche rechtliche Vorsorge.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Testament
Muss ein Testament notariell beurkundet werden?
Nein, das ist nicht notwendig. Ein Testament kann auch handschriftlich erstellt werden. Der Vorteil: Es ist flexibel und Sie können es jederzeit selbst ändern oder ergänzen, ohne einen Anwalt hinzuzuziehen.
Was passiert, wenn ich kein Testament habe?
In diesem Fall greift die gesetzliche Erbfolge. Dabei entstehen oft Konflikte, da Pflichtteilsansprüche (z. B. von Ehepartnern oder Kindern) geltend gemacht werden können. Mit Gestaltungsklauseln, wie Pflichtteilsklauseln oder Verrenkungsklauseln, lassen sich solche Probleme im Vorfeld minimieren. Welche Klauseln in Ihrem Fall am sinnvollsten sind, erläutern Ihnen unsere erfahrenen Anwälte gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Wie bewahre ich mein Testament sicher auf?
Wir empfehlen, Ihr Testament immer beim Nachlassgericht zu hinterlegen. Dort ist es vor Verlust, Zerstörung oder Manipulation geschützt. Eine private Verwahrung birgt Risiken, die Ihre letztwilligen Verfügungen gefährden könnten.
Was ist eine Testamentsvollstreckung?
Ein Testamentsvollstrecker sorgt dafür, dass die Anordnungen in Ihrem Testament rechtssicher und reibungslos umgesetzt werden. Sie können eine Vertrauensperson oder einen neutralen Dritten wie einen Anwalt oder GenerationenBerater*In bestimmen.