Mehrwert der IGB für Ihre Testament
Durch die Expertise und die Erfahrung der letzten 15 Jahre wissen unsere Fachanwälte für Erbrecht und das IGB genau, welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen, um Ihnen das bestmögliche Ergebnis zu liefern.

Stefan Skulesch
Partner bei SKW Schwarz, von der WirtschaftsWoche als Top-Anwalt für Erbrecht ausgezeichnet

Martin Puchert
Rechtsanwalt für Erbrecht und Unternehmensrecht sowie aktiver Testamentsvollstrecker
So einfach geht’s: In 4 Schritten zur Ihrem anwaltlichen Testament
Einfach, sicher, individuell und mit Ihrem Berater*in an der Seite: So gestalten Sie Ihre persönliche rechtliche Vorsorge.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Testament
Muss ein Testament notariell beurkundet werden?
Nein, das ist nicht notwendig. Ein gültiges Testament kann handschriftlich erstellt werden. Der Vorteil: Es ist flexibel und Sie können es jederzeit selbst ändern oder ergänzen, ohne einen Anwalt hinzuzuziehen. Daneben können notarielle Testament handschriftlich ergänzt werden.
Was passiert, wenn ich kein Testament habe?
In diesem Fall greift die gesetzliche Erbfolge. Dabei entstehen Erbengemeinschaften, die den hinterbliebenen Partner handlungsunfähig machen.
In einem Testament hingegen lassen sich mit Gestaltungen, wie Klauseln oder Vermächtnissen, Probleme im Vorfeld minimieren. Was genau in Ihrem Fall am sinnvollsten sind, erläutern Ihnen unsere erfahrenen Anwälte gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Wie bewahre ich mein Testament sicher auf?
Wir empfehlen, Ihr Testament immer beim Nachlassgericht zu hinterlegen. Dort ist es vor Verlust, Zerstörung oder Manipulation geschützt. Eine private Verwahrung birgt Risiken, die Ihre letztwilligen Verfügungen gefährden könnten.
Was ist eine Testamentsvollstreckung?
Ein Testamentsvollstrecker sorgt dafür, dass die Anordnungen in Ihrem Testament rechtssicher und reibungslos umgesetzt werden. Sie können eine Vertrauensperson oder einen neutralen Dritten wie einen Anwalt oder zertifizierte Testamentsvollstrecker*In IHK bestimmen.