Die acht größten Pflegeirrtümer
In unserer Gesellschaft existieren zahlreiche Irrtümer rund um das Thema Pflege und Vorsorge. Viele Menschen glauben, dass sie von Pflegebedürftigkeit nicht betroffen sein werden oder dass ihre Familie und finanziellen Mittel ausreichend für jede Situation sind. Diese Annahmen können jedoch in die Irre führen und zu unerwarteten Herausforderungen im Falle einer Pflegebedürftigkeit führen. In diesem Artikel entlarven wir die acht größten Pflegeirrtümer und bieten wertvolle Einsichten und Lösungen, um besser auf die Zukunft vorbereitet zu sein.
Irrtum 1: Pflegefall? Das passiert uns doch nicht.
Niemand möchte hilfsbedürftig werden und sich eine Zukunft als Pflegefall vorstellen. Statistisch ist die Wahrscheinlichkeit jedoch sehr hoch, dass das Thema Pflege irgendwann einen selbst oder den Partner trifft: Von fünf Ehepaaren werden sich vier damit beschäftigen müssen, da einer der beiden Eheleute intensive Hilfe benötigen wird. Pflegebedürftigkeit ist kein Randthema in Deutschland, sondern betrifft immer mehr Menschen. Allein im letzten Jahrzehnt hat sich die Zahl der Pflegebedürftigen auf fast fünf Millionen verdoppelt. Dieser Trend wird sehr wahrscheinlich noch einige Zeit anhalten, denn jetzt kommen die geburtenstarken Jahrgänge der Babyboomer ins entsprechende Alter.
Laut den Ergebnissen der Pflegevorausberechnung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) werden im Jahr 2055 6,8 Millionen Pflegebedürftige erwartet. Während die Zahl der zu Pflegenden steigt, wird es immer schwieriger, Menschen für den Pflegeberuf zu gewinnen. Wird nicht zeitnah eine Lösung für diese Verknappung gefunden, dürfte es zunehmend wichtiger sein, sich ein finanzielles Polster zu schaffen. In einer Konkurrenzsituation wird es erhebliche Reserven erfordern, um sich eine Pflege mit besseren Leistungen sichern zu können. Wer jetzt noch die Weichen richtig stellt, kann erhebliche Verbesserungen für seine Pflegesituation in zehn oder 20 Jahren erreichen. Sich frühzeitig mit den organisatorischen Herausforderungen und den finanziellen Voraussetzungen zu beschäftigen, vermeidet Fremdbestimmung und finanzielle Einschränkungen. Denken Sie, die Leistungen der Pflegeversicherung werden schon alles abdecken? Meinen Sie, Ihre Pflege werden die Angehörigen übernehmen oder ein großes Vermögen garantiert Ihnen automatisch die beste Pflege, selbst wenn Sie nicht mehr darüber entscheiden können? Dann lesen Sie dringend weiter …
Quelle: Destatis.de
Irrtum 2: Wenn ich pflegebedürftig werde, helfen mir mein Partner oder Angehörige.
Tatsächlich ist die Pflege durch Angehörige noch immer der Regelfall. 63 Prozent werden durch sie versorgt. Darauf in Zukunft verlassen sollte sich niemand. Pflege war bisher in Deutschland traditionell ein Frauenthema. Insbesondere Ehefrauen und (Schwieger-) Töchter leisteten hier einen überproportionalen Beitrag. Die Zeit dafür wurde laut einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung oft durch Frührenteneintritte oder Arbeitszeitreduzierung gewonnen. Unter dem Strich führt die heimische Pflege so zu einem niedrigeren Rentenniveau und zu Verdienstausfällen gerade bei Frauen. Gleichzeitig reduzieren bei Ehepaaren die Extrakosten für die Pflege spürbar die Ersparnisse. Wer sich nicht auf diese Situation vorbereitet, dem bleiben oft nicht mehr genug Reserven für die eigene Versorgung. Aufgrund der höheren Lebenserwartung sind hier wieder vor allem Frauen die Leidtragenden. Allerdings scheint sich dieses Rollenbild zu ändern. Durch die Anhebung des Renteneintrittsalters sowie eine höhere Qualifizierung und bessere Jobposition sinkt die Bereitschaft von Frauen, sich für die heimische Pflege in dieser Weise aufzuopfern.
Gleichzeitig leben immer mehr Menschen in Deutschland allein. 2022 bestanden von 40,9 Millionen deutschen Haushalten 16,7 Millionen aus nur einer Person. In jungen Jahren ist das Single Leben vielleicht die große Freiheit, doch als älterer Mensch ist dies mit der Tatsache verbunden, dass für jeden Handgriff jemand kommen muss. In vielen Fällen wohnt die Verwandtschaft heute nicht mehr ums Eck. Oft müssen dann Fremde als Unterstützung bezahlt werden. Auch ein Lebenspartner ist keine Garantie für eine hohe Lebensqualität im Betreuungsfall, wenn es keine verbindlichen Regelungen gibt. Wer nicht rechtzeitig durch entsprechende Vollmachten vorsorgt, gerät in Deutschland schnell unter staatliche Aufsicht und dann hilft selbst ein großes Vermögen nicht mehr viel.
Irrtum 3: Wir haben genug auf dem Konto, um es uns im schlimmsten Fall schön machen zu können.
Neben körperlichen Einschränkungen ist der Verlust der eigenen geistigen Handlungsfähigkeit eines der erschreckendsten Szenarien. Leider ist zum Beispiel eine Demenzerkrankung nicht unwahrscheinlich: Laut Deutscher Alzheimer Gesellschaft führt insbesondere der steigende Anteil der über 65-Jährigen dazu, dass bis 2050 mit 2,4 Millionen an Demenz erkrankten Menschen gerechnet wird.
Was vielen dabei nicht bewusst ist, wer nicht vorab ganz klare Regelungen getroffen hat, kann trotz großem Vermögen in die „Betreuungsfalle“ geraten. Ohne Vorsorgevollmachten und eindeutige Willensbekundungen kann eine Demenz das eigene Vermögen einfrieren. Wird von Gericht ein Betreuer eingesetzt, darf der verallgemeinert gesagt – nur noch das zum Erhalt des Lebens Notwendige mit dem Geld des Betreuten bezahlen. Selbst wenn die eigene Ehefrau als Betreuerin bestimmt wird, kann sie zum Beispiel nicht einfach einen zweisamen Entspannungsurlaub vom Gemeinschaftskonto bezahlen. Jede größere Ausgabe muss beantragt und vom Gericht genehmigt werden. Letztlich kann das dazu führen, das man sich trotz noch so großer Ersparnisse kaum mehr etwas Schönes gönnen kann. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte für diesen Fall vorher möglichst detailliert festlegen, wofür das eigene Vermögen verwendet werden soll und wie man sich sein Leben dann vorstellt.
Irrtum 4: Die Familie ist doch für so etwas wie Pflege zuständig.
Dass in Familien die Alten automatisch von den Jungen gepflegt werden, ist heute nicht mehr selbstverständlich. So leben zum Beispiel gut ausgebildete Kinder oft nicht mehr in räumlicher Nähe. Wer einen guten Job oder seinen Lebensmittelpunkt irgendwo auf der Welt hat, kann gleichzeitig nur sehr beschränkt Pflegeaufgaben übernehmen. Das in den USA schon länger um sich greifende Phänomen des „Distance Caregiving“ ist auch in Deutschland immer häufiger ein Problem. Hinzu kommt, dass die Zahl der klassischen Familien mit Vater, Mutter und Kindern abnimmt. Gleichzeitig sind Patchworkkonstellationen zu etwas ganz Normalem geworden. Wird dann der Vater des neuen Partners oder die Stiefoma pflegedürftig, reicht die emotionale Bindung nicht, um die Versorgung zu übernehmen. Auch wenn die Beziehung gut ist, kann ein Pflegefall zu zusätzlichen Problemen führen. Es gibt immer wieder Fälle, dass sich in Familien dann die potenziellen Erben über die Kosten für jede Kleinigkeit streiten. Eine gute Lösung kann es sein, rechtzeitig für eine Vermögensstruktur zu sorgen, die regelmäßige Geldzuflüsse generiert, die explizit für die Pflege vorgesehen sind.
Hinzu kommt in Patchworkfamilien oft eine komplizierte Finanzverflechtung. Ohne entsprechende Regelungen führt ein Erbfall nicht selten zu ungewünschten Ergebnissen. Das reicht von Schwierigkeiten bei gemeinsam genutzten Immobilien, die einem der Partner allein gehören, bis zum fehlenden gesetzlichen Erbrecht von Stiefkindern. Wenn es schon in klassischen Familien sehr empfehlenswert ist, sich rechtzeitig mit Themen wie Vorsorgevollmachten und Testamenten zu beschäftigen, ist es bei nicht verheirateten Lebenspartnern und Stieffamilien unerlässlich. Ohne so etwas ist das Risiko von Streit und zermürbenden Verteilungskämpfen schon zu Lebzeiten enorm hoch. Reduziert dann noch eine Pflegesituation die Erbmasse, kann das die Situation zusätzlich verschärfen.
Irrtum 5: Da holt sich dann Oma einfach Hilfe
Plötzlich ist Opa ein Pflegefall. Das kommt selbst im höheren Alter oft überraschend oder schleicht sich fast unbemerkt ein. In den allermeisten Fällen erfolgt die Betreuung zu Hause. Doch wer pflegt ihn jetzt? Das ist in der Regel nicht mehr Tochter oder Schwiegertochter, wie in den Generationen vor uns. Nein, es ist der Partner bzw. in den meisten Fällen die Partnerin. Der oft ebenfalls schon alterseingeschränkte Ehepartner übernimmt neue Aufgaben beim Anziehen, der Körperpflege, unterstützt die eingeschränkte Mobilität und vieles mehr. Laut Studien wird die Pflegearbeitszeit dann mit steigendem Lebensalter sogar immer mehr.
Gleichzeitig kann der Pflegebedürftige immer weniger Beitrag für den gemeinsamen Haushalt leisten. Das heißt, es müssen zusätzlich Aufgaben übernommen werden, die früher der Partner regelte. Etwa die Koordination von Handwerkern oder die Bankgeschäfte. Es ist keine Seltenheit, dass Pflegende, die selbstlos viele Aufgaben übernehmen, sich völlig überfordern. Außenstehende sehen die wachsenden Probleme im Haushalt, Garten bis hin zum Gesundheitszustand und raten, sich doch Hilfe zu holen. Aber dass Fremde bei Wäsche, Einkauf oder Gartenarbeiten unterstützen, können viele kaum annehmen oder schlicht nicht bezahlen. Damit schrumpft die Lebensqualität für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige zusätzlich. Um das zu verhindern, ist es sinnvoll, schon möglichst bald damit zu beginnen, Reserven aufzubauen. Entsprechende Hilfsangebote sollten dann nicht erst kurz vor dem Zusammenbrechen genutzt werden. Idealerweise steht für Hilfsleistungen ein monatliches Budget zu Verfügung, das mit steigendem Alter oder Bedürftigkeit der zu pflegenden Person ausgeweitet werden kann. Oft helfen schon kleine Schritte, wie eine wöchentliche Reinigungskraft, jemand der den Rasen mäht oder bei Bedarf Schnee schaufelt. Ist der Anfang gemacht, wird es einfacher, sich auf Hilfe von außen einzulassen. Dinge, die über Jahrzehnte selbst erledigt wurden, können sonst für den Pflegenden immer stärker zur Belastung werden.
Irrtum 6: Das kann dann meine Familie entscheiden.
Um in einer Pflegesituation ein angenehmes und möglichst wenig fremdbestimmtes Leben zu haben, muss vorgesorgt werden. Es ist eine Illusion, dass so etwas dann einfach die Familie für einen schon gut regeln wird. Ohne entsprechende Festlegungen wird ein Betreuer vom Gericht bestellt. Unabhängig davon, ob es sich dabei um einen Angehörigen oder eine außenstehende Person handelt, darf ein Betreuer nur in sehr engen Grenzen agieren. Dann können selbst Banalitäten zum Problem werden.
Praxisbeispiel: Eine Berufsbetreuerin bekam einen Anruf aus dem Pflegeheim. Die Angestellten teilten mit, dass die Haftcreme für das Gebiss des Betreuten aufgebraucht sei. Der Bedürftige wird medizinisch vom Pflegeheim und rechtlich vom Betreuer „verwaltet“. Daher bleibt es offen, wer sich nun darum kümmern soll. Bis dann so eine Kleinigkeit gelöst ist, kann es dauern.
Familienangehörige sind – anders als das landläufig oft geglaubt wird – nicht automatisch entscheidungsbefugt. Selbst Banalitäten, die nicht eindeutig lebensnotwendig sind, können zu Schwierigkeiten führen. Von Extrawünschen wie etwa dem Wunsch, graue Haare zu färben oder mal einen Schluck besonderem Wein zu genießen, ganz zu schweigen. Wer sich nicht eingehend mit der Vorbereitung der eigenen Pflegebedürftigkeit beschäftigt, läuft Gefahr, später nur noch „verwaltet zu werden“. Um das zu verhindern, gilt es die Wünsche für die eigene Lebensgestaltung im Betreuungsfall möglichst genau vorab festzuhalten. Sonst hilft auch ein hoher Kontostand nicht viel. Ohne andere Vorgaben dürfen Betreuer im Prinzip nur Geld für unbedingt nötige Dinge verwenden. Deswegen besser heute als morgen handeln.
Zu den wichtigen Vorkehrungen gehören gut auffindbare Dokumente wie:
• Pflegeverfügung
Irrtum 7: So eine Pflegesituation dauert doch nur ein paar Monate.
Pflege ist in vielen Fällen kein Sprint, sondern ein Marathon. Wie lange eine solche Situation dauert, hängt von vielen Faktoren wie Geschlecht, Alter oder Vorerkrankungen ab. Statistiken sind natürlich keine Garantie für den Einzelfall. Doch sie geben einen Hinweis, auf was sich alle Beteiligten im Regelfall einstellen müssen. Laut Krankenversicherungsdaten liegt die durchschnittliche Pflegedauer bei rund sechs Jahren. Das bedeutet natürlich nicht, dass die ganze Zeit eine Rundum die Uhr Betreuung nötig ist. In den meisten Fällen wird anfangs noch wenig Unterstützung benötigt. Das steigert sich dann im Lauf der Zeit. Statistisch ist die Pflegedauer stark abhängig vom Geschlecht und vom Alter bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit. Männer über 60 sind zum Beispiel noch etwa dreieinhalb Jahre auf solche Unterstützung angewiesen. Frauen in der gleichen Altersgruppe knapp fünf. Insgesamt ist das Thema Pflege in den meisten Fällen eine Frage von Jahren und nicht nur Monaten. Statistiken geben noch einen klaren Hinweis: Je älter wir werden, desto höher wird der Anteil derjenigen, die gepflegt werden müssen. Insbesondere Frauen haben aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung ein verhältnismäßig hohes Risiko, irgendwann einmal auf Pflege angewiesen zu sein.
Irrtum 8: Warum extra vorsorgen? Es gibt doch die Pflegeversicherung, Witwenrente und mein Erspartes.
Die Idee, dass die gesetzliche Pflegeversicherung eine Art Vollkaskoschutz wäre, ist viel mehr Wunsch als Realität. Für Betroffene bedeutet das, dass nur ein Bruchteil der wirklichen Kosten von der Versicherung getragen wird. Muss jemand zum Beispiel in einem Pflegeheim über Jahre betreut werden, kommen schnell fünf- bis sechsstellige Summen an Eigenanteil zusammen. Zusätzlich führen Inflation und andauernde Mangelsituation im Pflegebereich laufend zu Kostensteigerungen. Selbst bei der ganz normalen Standardversorgung kann das zu erheblichen Vermögensverlusten führen.
Witwen- oder Witwerrente? Fast drei Millionen Rentner bekommen wenig oder nichts
Die Hinterbliebenenrente gibt es nur auf Antrag. Sie beträgt grundsätzlich 60 Prozent der Altersrente bei Ehen, die vor dem 01.01.2002 geschlossen wurden. Für die Eheschließungen danach gilt eine Höhe von 55 Prozent der Alters- oder Erwerbsminderungsrente des verstorbenen Partners. Doch fast drei Millionen Rentner erhalten keine Hinterbliebenenrente oder nur einen Teil, weil der Staat Kürzungen vornimmt. Diese Kürzungen bleiben auch bei einer möglichen Pflegebedürftigkeit.
Wenn Sie eigenes Einkommen über 992,64 Euro haben, kann es zur Kürzung bis zum Wegfall der Hinterbliebenenversorgung kommen. Der Freibetrag erhöht sich um 210,56 Euro für jedes Kind mit Anspruch auf Waisenrente (Stand 2023). Vorsicht: Fast alle Einkünfte werden hier zusammengenommen. Zum Einkommen, das auf die Witwenrente angerechnet wird, zählen beispielsweise Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit, die eigene Rente, Kapitalerträge und Mieten. Von dem Bruttoeinkommen werden gesetzlich festgelegte Pauschalbeträge abgezogen, um das anrechenbare Nettoeinkommen zu ermitteln. Wenn das Nettoeinkommen den Freibetrag überschreitet, werden 40 Prozent der Differenz auf die Witwenrente angerechnet. Das heißt, die Witwenrente wird in vielen Fällen gekürzt oder fällt ganz weg.
Beispielrechnung: Eine kinderlose Witwe mit Wohnsitz in den alten Bundesländern hat eine gesetzliche Witwenrente in Höhe von 800 Euro und ein Bruttoarbeitseinkommen von 3.000 Euro. Der anrechenbare Nettohinzuverdienst beträgt somit 1.800 Euro (3.000 Euro minus 40 Prozent). Ihr anrechenbares Einkommen überschreitet damit ihren Freibetrag von rund 950 Euro um 850 Euro. Die Witwenrente wird dementsprechend um 40 Prozent dieses darüber liegenden Betrages und damit um 340 Euro reduziert. Die Rentenhöhe nach der Einkommensanrechnung beträgt damit nur 460 Euro. Aber das hängt nicht nur vom Verdienst, sondern auch von Anlageentscheidungen ab. Legt die Witwe ihr Vermögen beispielsweise in einem Depot an, so werden lediglich die Erträge für die Kürzung herangezogen. Ganz anders sieht es bei einer Verrentung des Betrages aus: Hier wird die sehr viel höhere Rente als Basis genommen – also auch der Kapitalverzehr mit herangezogen. Der Abzug von der Witwenrente ist damit sehr viel höher. Zum Beispiel bei einer monatlichen Rente von 400 Euro fallen 40 Prozent in die Anrechnung. Das bedeutet, es wird 160 Euro weniger Hinterbliebenenrente gezahlt.
Das betrifft wiederum hauptsächlich Frauen, denn sie sind mehrheitlich die Bezieherinnen der Hinterbliebenenversorgung. Wenn die Rente gekürzt wird, vergrößert sich die Lücke bei der Finanzierung der Pflegeversorgung. Nehmen Sie diesen Aspekt ernst und planen Sie diese Tatsache sowohl bei der Berechnung der Versorgung ein als auch bei künftigen Anlageentscheidungen. Obwohl sich gerade Frauen bewusst sind, dass sie am Ende oft erst die Pflege des Partners übernehmen und dann selbst nochmal für die eigene Pflege vorsorgen müssen, ist die finanzielle Vorbereitung darauf in vielen Fällen mangelhaft. Nicht selten wird das für Pflegekosten und sonstige Hilfen verfügbare Einkommen überschätzt. Sobald auf Erspartes zurückgegriffen werden muss, ist die potenzielle Erbengeneration schnell nicht mehr begeistert. Deswegen macht es Sinn, möglichst frühzeitig finanziell so vorzusorgen, dass die eigene Versorgung auch im Pflegefall unabhängig davon gesichert ist. Viele wissen nicht, wo sie anfangen sollen, um sich auf den durchaus wahrscheinlichen Fall der eigenen Pflegebedürftigkeit vorzubereiten. Zu vielschichtig sind die Fragestellungen. Gefangen von dieser Ohnmacht sparen vor allem Rentner und Rentnerinnen nur noch. Sie legen das Vermögen nicht mehr an und gleichzeitig gönnen sie sich kaum mehr etwas. Wer niemandem zur Last fallen und gleichzeitig selbst für einen gute Versorgung gewappnet sein will, muss mehr tun und strategisch handeln. Das hat einen ganz entscheidenden Vorteil:
Wer rechtzeitig für klare Verhältnisse sorgt, kann sofort mehr Lebensqualität gewinnen und den Lebensabend besser genießen. Lassen Sie sich von den vielen möglichen Themen nicht abschrecken, sondern beginnen sie einfach damit, sie Schritt für Schritt anzugehen.
Abschließend möchten wir betonen, dass die Themen der Pflegebedürftigkeit und finanziellen Vorsorge für diese Situationen von großer Bedeutung sind. Die in diesem Artikel aufgezeigten Irrtümer sind weit verbreitet, und es ist wichtig, sie zu erkennen und rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um sich besser auf die Zukunft vorzubereiten.
Wir verstehen, dass dies komplexe und manchmal überwältigende Angelegenheiten sein können. Aber denken Sie daran, dass Sie nicht alleine damit sind. Ihr persönlicher Berater oder die Experten des IGB stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Ihnen bei rechtlichen und finanziellen Vorsorgemaßnahmen zu helfen. Sie sind hier, um Ihnen zu helfen, die bestmöglichen Entscheidungen für Ihre Zukunft zu treffen und Ihnen mehr Lebensqualität in Ihrem Ruhestand zu ermöglichen.
Zögern Sie nicht, sich an Ihren persönlichen Generationenberater oder das IGB zu wenden, um weitere Informationen und Unterstützung zu erhalten. Sie sind bereit, Sie auf Ihrem Weg zu einer sicheren und gut vorbereiteten Zukunft zu begleiten. Ihre Vorsorge ist von großer Bedeutung, und sie sind hier, um Ihnen dabei zu helfen, sie erfolgreich zu gestalten.