Mehrwert der IGB für Ihre Vollmachten
Durch die Erfahrungen der letzten 15 Jahre wissen unsere Anwälte und das IGB genau, welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen, um Ihnen das bestmögliche Ergebnis zu liefern.
Stefan Skulesch
Partner bei SKW Schwarz, von der WirtschaftsWoche als Top-Anwalt für Erbrecht ausgezeichnet
Martin Puchert
Rechtsanwalt für Erbrecht und Unternehmensrecht sowie aktiver Testamentsvollstrecker
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Einfach, sicher, individuell und mit Ihrem Berater*in an der Seite: So gestalten Sie Ihre persönliche rechtliche Vorsorge.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Vorsorgevollmacht
Wieso sollte ich eine Vorsorgevollmacht erteilen?
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine oder mehrere Personen damit betrauen, für Sie Entscheidungen zu treffen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. In diesem Fall muss kein Betreuungsgericht eingeschaltet werden, um Ihnen einen Betreuer zur Seite zu stellen. Insbesondere, wenn der Bevollmächtigte Sie sehr gut kennt oder Sie vorher mit der Person über Ihre Vorstellungen gesprochen haben, ist die Wahrscheinlichkeit so deutlich höher, dass Entscheidungen so getroffen werden, wie Sie es sich wünschen würden.
Was muss ich bei der Erteilung einer Vorsorgevollmacht bedenken?
Der Vollmachtgeber muss volljährig und geschäftsfähig sein. Da die bevollmächtigte Person weitreichende Befugnisse über Entscheidungen für den Vollmachtgeber erhält, ist vor allem Vertrauen wichtig. Denn die Vertretung durch die Vorsorgevollmacht kommt gerade dann zum Tragen, wenn der Vollmachtgeber nicht mehr in der Lage ist, ihre Umsetzung zu überwachen. Deswegen sollte man sich vor der Entscheidung, eine Vorsorgevollmacht zu erteilen, ausreichend Bedenkzeit lassen.
Wie kann die Vertretung durch die bevollmächtigte Person kontrolliert werden?
Regulär erfolgt bei einer Vollmacht keine Kontrolle der bevollmächtigten Person. Eine mögliche Maßnahme, um missbräuchliche Ausübung der Vertretung zu verhindern, könnte etwa die Bevollmächtigung mehrerer Personen für verschiedene Aufgaben sein. Weiterhin können bestimmten Rechtsgeschäfte mit der Vorsorgevollmacht auch untersagt oder festgelegt werden, dass diese nur durch mehrere bevollmächtigte Personen gemeinsam vorgenommen werden können.
Bei Betreuung erfolgt die Kontrolle durch das zuständige Betreuungsgericht – auch, wenn es sich um Angehörige des Betreuten handelt.
Was passiert, wenn ich keine Vorsorgevollmacht habe?
Haben Sie nicht in einer Vorsorgevollmacht eine Person bestimmt, wird vom Betreuungsgericht ein beruflicher oder ehrenamtlicher Betreuer bestimmt. Ehepartner, erwachsene Kinder oder Lebenspartner können (abgesehen von einem zeitlich begrenzten Notvertretungsrecht für Eheleute) ohne Bevollmächtigung nicht automatisch für Sie entscheiden!
Ich habe niemanden, dem ich eine Vorsorgevollmacht erteilen möchte. Was kann ich stattdessen tun?
In diesem Fall können Sie eine Betreuungsverfügung ausstellen. Dort legen Sie keine Person endgültig fest, können aber aufschreiben, wen Sie sich als Betreuer vorstellen könnten und wen Sie überhaupt nicht möchten sowie Einzelheiten zur Führung der Betreuung. Eine andere Möglichkeit ist, eine Vorsorgevollmacht auszustellen, aber zusätzlich eine weitere Person zu bestimmen, die kontrolliert, dass vom Bevollmächtigten kein Missbrauch stattfindet. Eine solche Person könnte auch ein Anwalt sein.
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie im Voraus eine Vertrauensperson bevollmächtigen, im Bedarfsfall wichtige Entscheidungen für Sie zu treffen und an Ihrer Stelle zu handeln. Der tritt ein, wenn Sie beispielsweise aufgrund von Krankheit, eines Unfalls oder altersbedingtem Nachlassen der geistigen Kräfte nicht mehr oder nicht mehr vollumfänglich in der Lage sind, Ihre rechtlichen Angelegenheiten allein zu regeln.
Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht ein hohes Maß an Selbstbestimmung, da Sie nicht nur die bevollmächtigte Person, sondern auch den Umfang der erteilten Vollmacht selbst bestimmen können. Auf diese Weise kann die gerichtliche Bestellung eines rechtlichen Betreuers vermieden werden.
In welchen Bereichen können Bevollmächtigte entscheiden?
Bevollmächtigte können für Sie Entscheidungen zur allgemeinen Gesundheitsvorsorge treffen, zur Vermögensverwaltung (also beispielsweise Konten führen, Immobilien verkaufen), zu Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten (also z.B., wo Sie leben und gepflegt werden), im Bereich des Post- und Fernmeldeverkehrs (z.B. Ihre Post und E-Mails lesen), oder im Todesfall, wo und wie Sie beerdigt werden sollen. Der Bevollmächtigte vertritt Sie außerdem bei Behörden und Gerichten.
Sie können die Befugnisse des Bevollmächtigten allerdings einschränken oder die Vertretungsrechte auf mehrere Personen verteilen.
Was kann der Bevollmächtigte nicht entscheiden?
Der Bevollmächtigte verfügt über weitreichende Rechte, für Sie zu entscheiden. Dennoch gibt es einige Dinge, die er nicht in Ihrem Namen tun kann. Dazu gehört etwa, ein Testament für Sie zu schreiben, für Sie zu entscheiden, zu heiraten, allein über gefährliche Operationen oder freiheitsentziehende Maßnahmen zu entscheiden.
In diesen Fällen muss der Bevollmächtigte eine Genehmigung vom Betreuungsgericht einholen.
Gültigkeit und Dauer
Die Vollmacht gilt ab Übergabe an die bevollmächtigte Person grundsätzlich über den Tod hinaus. Zur Gewährleistung, dass die Vollmacht im Bedarfsfall vorliegt, empfehlen wir die professionelle Verwahrung im Institut GenerationenBeratung.
Im Bedarfsfall wird der gerichtliche Betreuer vom Gericht bestellt. Der Richter bestimmt den Umfang der Betreuung. Diese endet mit dem Tod.
Wann muss eine Vorsorgevollmacht beglaubigt werden???
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